Eheschließung bzw. eingetragene Partnerschaft

Eheschließung:
Der erste Schritt auf dem Weg zu Ihrer „Traumhochzeit“ ist die offizielle Anmeldung der Eheschließung.
Die sogenannte „Ermittlung der Ehefähigkeit“ (bei der beide Verlobte persönlich anwesend sein müssen), kann in jedem Standesamt in Österreich erfolgen, vorzugsweise in jenem Standesamt, in dem die standesamtliche Trauung stattfinden soll. Bei einer Eheschließung in einer Gemeinde des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes Mattighofen erfolgt die „Ermittlung der Ehefähigkeit“ im Standesamt in Mattighofen.
Bitte beachten Sie, dass der Termin für Ihre Trauung erst fixiert werden kann, wenn alle Unterlagen vollständig beim Standesamt vorliegen.

Welche Dokumente sind dafür erforderlich:

• In Österreich geborene Personen sind im Zentralen Personenstandsregister zu erfassen.
• Hierfür ist die Geburtsurkunde und der Staatsbürgerschaftsnachweis erforderlich
• Bei nicht in Österreich geborenen Personen ist eine internationale Geburtsurkund, oder ein Auszug aus den Geburtenregister oder ähnliche Urkunde (Abstammungsurkunde) erforderlich.
• Reisepass oder Personalausweis
• Meldenachweis, wenn die Person keinen Hauptwohnsitz in Österreich hat
• Heiratsurkunde(n) der Vorehe(n)
• Nachweis der Auflösung der Ehe(n) (Sterbeurkunde, Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk)
• Ehefähigkeitszeugnis bzw. Ledigkeitsbescheinigung nicht älter als 6 Monate (für fremde Staatsbürger)

Bei fremder Staatsangehörigkeit werden zusätzliche Urkunden wie Ehefähigkeitszeugnis oder Ledigenbescheinigung sowie Geburtsurkunden mit Apostille oder diplomatischer Beglaubigung benötigt. Fremdsprachige Urkunden müssen im Original gemeinsam mit einer in Österreich beglaubigten Übersetzung von einem gerichtlich beeideten Dolmetscher vorgelegt werden. Es wird um telefonische Anfrage gebeten!

Apostille: Beglaubigung der Unterschrift der ausländischen Urkunde durch die übergeordnete Behörde im Ausland.

Diplomatische Beglaubigung: Bestätigung der Echtheit des Dokuments durch die Österreichische Botschaft im Ausstellungsland.

Eingetragene Partnerschaft:
Die eingetragene Partnerschaft kann bei jedem Standesamt erfolgen. Eine Terminvereinbarung ist bis spätestens 6 Wochen vor der eingetragenen Partnerschaft erforderlich.

Vorher muss das Verfahren zur Ermittlung der Begründung der eingetragenen Partnerschaft durchgeführt werden. 

Ermittlung der Begründung der eingetragenen Partnerschaft:
Die sogenannte „Ermittlung der Fähigkeit, eine eingetragene Partnerschaft zu begründen“ (bei der beide Partnerschaftswerber persönlich anwesend sein müssen), kann in jedem Standesamt in Österreich erfolgen, vorzugsweise in jenem Standesamt, in dem die eingetragene Partnerschaft stattfinden soll. Bei einer Verpartnerung in einer Gemeinde des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes Mattighofen erfolgt die „Ermittlung der Fähigkeit, eine eingetragene Partnerschaft zu begründen“ im Standesamt in Mattighofen. Bitte beachten Sie, dass der Termin für Ihre Verpartnerung erst fixiert werden kann, wenn alle Unterlagen vollständig beim Standesamt vorliegen.

Benötigte Urkunden:
Wie bei einer Eheschließung

Kontaktdaten Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Mattighofen 
5230 Mattighofen, Stadtplatz 1, 
Erdgeschoss, Zimmer 3
 E-Mail: 
standesamtsverband@mattighofen.at
Standesbeamtin:
Christina Bumhofer
Telefon +43 7742 22559

Standesbeamter:
Roland Theil

Erdgeschoss, Zimmer 2
Telefon +437742 22558

Parteienverkehrszeiten:
Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
Donnerstag:             13:00 Uhr bis 17:00 Uhr  

Wichtiger Hinweis:
Der Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Mattighofen hat Ihnen nunmehr eine allgemeine Grundinformation mitgeteilt. Da es aber sehr viele verschieden gelagerte Fälle gibt, ist kein Anspruch auf Vollständigkeit dieser Informationen gegeben. Sollten Sie daher (zusätzliche) Fragen haben, so rufen Sie uns gerne an.