Staatsbürgerschafts- und Standesamtsverband Mattighofen

Mit 01. Jänner 2019 haben sich die Gemeinden, Helpfau-Uttendorf, Kirchberg bei Mattighofen, Lochen am See, Mattighofen, Munderfing, Perwang am Grabensee und Schalchen zum Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Mattighofen zusammengeschlossen. 

Sämtliche Personenstandsfälle (Geburten, Sterbefälle, Eheschließungen und Verpartnerungen, Namensänderungen sowie die Ermittlung der Ehefähigkeit) werden ausschließlich am Verbandssitz in Mattighofen beurkundet, wodurch eine kunden- und qualitätsorientierte Erledigung des Personenstands- und Staatsbürgerschaftswesens sichergestellt wird.

Um Personenstandesfälle (Geburten, Eheschließungen oder Sterbefälle) beurkunden zu können, sind folgende Originalurkunden beim Standesamt vorzulegen:

Geburt:
Die Geburt eines Kindes ist innerhalb einer Woche bei dem für den Ort der Geburt örtlich zuständigen Standesamt anzuzeigen. Bei Hausgeburten ist die Geburtsanzeige unter Beilage der erforderlichen Dokumente entweder von der betreuenden Hebamme oder von einem Elternteil innerhalb der gesetzlichen Wochenfrist beim Standesamt einzubringen.

Welche Dokumente sind erforderlich:

•  Heiratsurkunde der Eltern oder Geburtsurkunde der Mutter des unehelichen Kindes

•  Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern bzw. der Mutter (bei fremder Staatsangehörigkeit Reisepass)

•  ggf. Nachweis eines akademischen Grades

•  War die Mutter bereits verheiratet, sind die Heiratsurkunden der letzten Ehe und der Nachweis der Auflösung 
    (z. B. Scheidungsurteil mit Rechtskraftbestätigung oder Sterbeurkunde) vorzulegen

• gegebenenfalls Wohnsitzbestätigung, wenn der Wohnsitz der Eltern oder eines Elternteiles im Ausland liegt

ACHTUNG: Fremdsprachige Urkunden müssen von einem gerichtlich beeideten Dolmetscher übersetzt sein. Informationen dazu finden Sie im Internet unter der Adresse https://www.gerichtsdolmetscher.at

Die Erstausstellung von zwei Geburtsurkunden ist in den ersten beiden Lebensjahren gebührenfrei.

 

Obsorgen:
In Österreich hat bei unverheirateten Eltern grundsätzlich einmal die Mutter die Obsorge für das Kind. Daran ändert auch die Anerkennung der Vaterschaft und eine etwaige Namensbestimmung auf den Familiennamen des Vaters nichts.

Seit 01.02.2013 besteht die Möglichkeit, die gemeinsame Obsorge am Standesamt zu vereinbaren. Dafür müssen beide Elternteile (Lichtbildausweise nicht vergessen!) gleichzeitig am Standesamt anwesend sein und eine vorgefertigte Erklärung unterzeichnen. Bis 31.03.2017 mussten die Eltern hierfür immer auf das Standesamt am Ort der Geburt des Kindes zurückkehren. Seit 01.04.2017 kann diese Erklärung auf jedem Standesamt in ganz Österreich unterfertigt werden.

Bitte lesen Sie sich das Informationsblatt durch und vereinbaren Sie einen Termin mit unseren Standesbeamten am Verbandssitz in Mattighofen.

Datei herunterladen: PDFInformationsblatt Obsorge.pdf

Bis zum 2. Geburtstag des Kindes ist die Erklärung der gemeinsamen Obsorge gebührenfrei.

 

Ausstellung Staatsbürgerschaftsnachweis:
Staatsbürgerschaftsnachweise werden von jedem Standesamt ausgestellt und müssen grundsätzlich persönlich unter Mitnahme der Geburtsurkunde und eines amtlichen Lichtbildausweises beantragt werden. Minderjährige können ab dem 14. Lebensjahr den Antrag selbst stellen. Wird der Staatsbürgerschaftsnachweis im Zuge der Geburtsbeurkundung eines Kindes ausgestellt, so ist dieser bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres gebührenfrei.

Für Auslandsösterreicher ist die österreichische Berufsvertretungsbehörde – Österreichische Botschaft oder Österreichisches Generalkonsulat (nicht aber Österreichische Honorarkonsulate) zuständig. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Hauptwohnsitz.

  


Sterbefall:
Welche Dokumente sind erforderlich:

• Anzeige des Todes (wird vom Arzt ausgestellt)
• Geburtsurkunde
Heiratsurkunde
• Nachweis der Auflösung der Ehe (Sterbeurkunde, Scheidungsurteil)
• Staatsbürgerschaftsnachweis (bei fremden Staatsbürgern Reisepass oder Personalausweis)
• Meldenachweis des letzten Hauptwohnsitzes (falls vorhanden)

Sterbefälle können von jedem Standesamt beurkundet werden. Ereignet sich der Sterbefall im Krankenhaus, muss das Krankenhaus den Sterbefall am nächsten Werktag dem Standesamt anzeigen.

Ereignet sich der Todesfall nicht im Krankenhaus, muss er von den Angehörigen spätestens am nächsten Werktag beim Standesamt angezeigt werden. In diesem Fall muss vorher umgehend die Bestattung informiert werden. Die Bestattung organisiert in der Folge die Totenbeschau und leitet die vom Beschauarzt auszustellende Bestätigung des Todes („Totenschein“) an das Standesamt weiter.

 

Kontaktdaten Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Mattighofen 
5230 Mattighofen, Stadtplatz 1,
Erdgeschoss, Zimmer 3
E-Mail: standesamtsverband@mattighofen.at
Standesbeamtin:
Christina Bumhofer
Telefon +43 7742 22559

 

Standesbeamter:
Roland Theil
Erdgeschoss, Zimmer 2
Telefon +43 7742 22558

Parteienverkehrszeiten:
Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
Donnerstag:             13:00 Uhr bis 17:00 Uhr  


Wichtiger Hinweis:
Der Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Mattighofen hat Ihnen nunmehr eine allgemeine Grundinformation mitgeteilt. Da es aber sehr viele verschieden gelagerte Fälle gibt, ist kein Anspruch auf Vollständigkeit dieser Informationen gegeben. Sollten Sie daher (zusätzliche) Fragen haben, so rufen Sie uns gerne an.